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Stattgebung der Servitutenklage im Fall der teilweisen Freiheitsersitzung?

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/616Zak 2013, 337 Heft 17 v. 24.9.2013

ABGB: § 1488

ZPO: § 405

Abhängig von der Art der Widersetzung kann die Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB auch bloß zur Einschränkung der Dienstbarkeit führen. Die Einschränkung kann den sachlichen Umfang, die räumliche Ausdehnung oder den Zeitraum der Ausübung des Servitutsrechts betreffen.

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