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Benützungsentgelt für die übermäßige Sachnutzung eines Miteigentümers

RechtsprechungSachenrechtZak 2013/617Zak 2013, 338 Heft 17 v. 24.9.2013

ABGB: §§ 828, 839, 1041

Der Anspruch eines Miteigentümers auf ein Benützungsentgelt für die übermäßige Nutzung der gemeinsamen Sache durch einen anderen Miteigentümer kann mit Klage nicht nur für die Zukunft, sondern auch für vergangene Zeiträume geltend gemacht werden, dies jedoch erst ab jenem Zeitpunkt, in dem der Miteigentümer der Nutzung ausdrücklich oder schlüssig widersprochen hat.

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