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Kein Ende der Verjährungshemmung aufgrund der Bestellung eines Verfahrenssachwalters

RechtsprechungSchuldrechtZak 2013/541Zak 2013, 299 Heft 15 v. 27.8.2013

ABGB: §§ 268, 1494

AußStrG: § 119

Die Hemmung der Verjährung gem § 1494 ABGB zugunsten einer geschäftsunfähigen volljährigen Person endet erst mit der Bestellung eines Sachwalters zur Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten, nicht bereits mit der Bestellung eines Verfahrenssachwalters.

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