vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Jeder Mitmieter kann allein gegen die titellose Benützung des Bestandobjekts vorgehen

RechtsprechungSchuldrechtZak 2012/345Zak 2012, 175 Heft 9 v. 23.5.2012

ZPO § 14

ABGB §§ 523, 825, 890, 1090

Jeder Mitmieter kann den Räumungsanspruch gegen einen titellosen Benützer des Bestandobjekts allein geltend machen; die Mitmieter bilden im Räumungsverfahren keine notwendige Streitgenossenschaft. Da jedoch nur alle Mitmieter gemeinsam zur Übernahme des geräumten Objekts berechtigt sind, müssen im Übergabebegehren der Räumungsklage sämtliche Mitmieter angeführt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte