ZPO § 14
ABGB §§ 523, 825, 890, 1090
Jeder Mitmieter kann den Räumungsanspruch gegen einen titellosen Benützer des Bestandobjekts allein geltend machen; die Mitmieter bilden im Räumungsverfahren keine notwendige Streitgenossenschaft. Da jedoch nur alle Mitmieter gemeinsam zur Übernahme des geräumten Objekts berechtigt sind, müssen im Übergabebegehren der Räumungsklage sämtliche Mitmieter angeführt werden.