Die am 1. 5. 2012 in Kraft getretene Novellierung der ERV 2006 durch BGBl II 2012/141 bringt insb Anpassungen an die Grundbuchs-Novelle 2012 (BGBl I 2012/30; siehe Zak 2012/172, 91) sowie die GOG-Novelle (BGBl I 2012/26; siehe Zak 2012/174, 92). So entfällt zB in Zusammenhang mit der in der GOG-Novelle enthaltenen Festlegung des Zustellzeitpunkts im ERV mit dem auf den Empfang folgenden Werktag das Verbot der elektronischen Zustellung in der Zeit zwischen 16.00 und 24.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.