MRG § 12a Abs 3
Das Kippen der Mehrheitsverhältnisse in einer Konzerngesellschaft, die aufgrund von Beteiligungen einen beherrschenden Einfluss auf die Mietergesellschaft ausübt, reicht für die Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 3 MRG aus.
MRG § 12a Abs 3
Das Kippen der Mehrheitsverhältnisse in einer Konzerngesellschaft, die aufgrund von Beteiligungen einen beherrschenden Einfluss auf die Mietergesellschaft ausübt, reicht für die Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 3 MRG aus.