ABGB § 1090
MRG §§ 1, 29 Abs 1 Z 3
Da bei Immobilienleasingverträgen vom Überwiegen der mietvertraglichen Elemente auszugehen ist, ist das MRG darauf bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen anwendbar.
ABGB § 1090
MRG §§ 1, 29 Abs 1 Z 3
Da bei Immobilienleasingverträgen vom Überwiegen der mietvertraglichen Elemente auszugehen ist, ist das MRG darauf bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen anwendbar.