In der Rs 11 Os 144/11b wies der OGH die Nichtigkeitsbeschwerde einer Diplomrechtspflegerin zurück, die des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt wurde, weil sie zu privaten Zwecken im elektronischen Abfragesystem der Justiz auf Daten eines Sachwalterschaftsverfahrens - ua Namen, Geburtsdaten, Gesundheitsdaten und Wohnadressen - zugegriffen hatte (über die Berufung hat das OLG zu entscheiden).