Der kurze Beitrag zeigt den Umsetzungsbedarf im KSchG durch die Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU auf, die bis 13. 12. 2013 in nationales Recht umzusetzen ist (siehe Zak 2011/802, 422). Ua nennt die Autorin die Einführung von Informationspflichten bei allen Verbraucherverträgen, die Erweiterung der bestehenden Informationspflichten insb bei Haustürgeschäften sowie die Verlängerung der Rücktrittsfrist bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen auf 14 Tage.