Obwohl das VKrG hinsichtlich des Verbraucherbegriffs auf das KSchG Bezug nimmt, das auch Gründungsgeschäfte von Unternehmern in den Verbraucherschutz einbezieht, besteht nach Ansicht des Autors keine Verpflichtung des Kreditgebers zur Prüfung der Kreditwürdigkeit nach § 7 VKrG, wenn die Kreditvergabe an einen Unternehmensgründer erfolgt.