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Produkthaftung für Traktor - leicht verstellbarer Fahrtrichtungshebel als Konstruktionsfehler

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/229Zak 2012, 117 Heft 6 v. 3.4.2012

PHG § 5

ABGB §§ 1304, 1315

Dass der Hebel für die Fahrtrichtungswahl bei einem Traktor nicht nur in den Einrastpositionen, sondern auch in Zwischenpositionen verbleiben und dann - etwa durch Erschütterungen - von selbst in eine Fahrposition springen kann, stellt einen Konstruktionsfehler dar.

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