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Dienstgeberhaftungsprivileg für Sicherheitsfachkräfte

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/228Zak 2012, 117 Heft 6 v. 3.4.2012

ASVG § 333

ASchG § 73

Die vom Arbeitgeber gem § 73 ASchG bestellten (betriebseigenen wie externen) Sicherheitsfachkräfte können sich auf das Dienstgeberhaftungsprivileg gem § 333 Abs 1 und 4 ASVG berufen.

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