PHG § 5
ABGB §§ 1304, 1315
Dass der Hebel für die Fahrtrichtungswahl bei einem Traktor nicht nur in den Einrastpositionen, sondern auch in Zwischenpositionen verbleiben und dann - etwa durch Erschütterungen - von selbst in eine Fahrposition springen kann, stellt einen Konstruktionsfehler dar.