Der Autor behandelt die Voraussetzungen für die Aufkündigung des Mietvertrags gem § 30 Abs 2 Z 3 MRG wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs anhand des Falls von (drohenden) Wasserschäden aufgrund von Umbauten des Mieters im Badezimmer. Eine Tabelle mit Rechtssätzen gibt einen Überblick über die dazu ergangene Judikatur.