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Arbeitsunfall bei Reparatur eines Anhängers - kein Dienstgeberhaftungsprivileg

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/193Zak 2012, 98 Heft 5 v. 21.3.2012

ASVG § 333 Abs 3

§ 333 Abs 3 ASVG schließt das Dienstgeberhaftungsprivileg aus, wenn der Arbeitsunfall durch ein Verkehrsmittel eingetreten ist, für dessen Betrieb aufgrund des Gesetzes eine erhöhte Haftpflicht besteht. Nicht erforderlich ist, dass sich der Unfall beim Betrieb des Verkehrsmittels ereignet hat. Die Aus-

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