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Dienstgeberhaftungsprivileg schließt Regress des Mitschädigers gegen den Dienstgeber aus

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/194Zak 2012, 99 Heft 5 v. 21.3.2012

ASVG § 333 Abs 1

ABGB §§ 896, 1302

Das Dienstgeberhaftungsprivileg kann auch Regressansprüchen eines Mitschädigers entgegengehalten werden, der den gesamten Schaden ersetzen musste. Es kann dabei weder durch die Berufung auf die Haftung des Dienstgebers gegenüber dem Sozialversicherungsträger bei grober Fahrlässigkeit gem § 334 ASVG noch durch die Berufung auf eine vertraglich vereinbarte Regresspflicht unterlaufen werden.

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