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Bargeldtransfer - Offenlegung der Vertreterstellung der Bank für den Zahlungsdienstleister

RechtsprechungSchuldrechtZak 2012/180Zak 2012, 94 Heft 5 v. 21.3.2012

ABGB § 1002

ZaDiG § 3 Z 20

Dass die Bank den Auftrag zu einem Bargeldtransfer nicht im eigenen Namen, sondern als Agentin iSd § 3 Z 20 ZaDiG für einen anderen Zahlungsdienstleister übernimmt, hat sie vor der Auftragserteilung in ausreichendem Maß offenzulegen. Mangels Offenlegung wird sie selbst Auftragnehmerin.

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