ABGB § 1002
ZaDiG § 3 Z 20
Dass die Bank den Auftrag zu einem Bargeldtransfer nicht im eigenen Namen, sondern als Agentin iSd § 3 Z 20 ZaDiG für einen anderen Zahlungsdienstleister übernimmt, hat sie vor der Auftragserteilung in ausreichendem Maß offenzulegen. Mangels Offenlegung wird sie selbst Auftragnehmerin.