Stand: Regierungsvorlage 6. 3. 2012 (1685 BlgNR 24. GP)
Für den Bereich des Zivilverfahrensrechts bringt das 2. StabG 2012 im Wesentlichen folgende Neuerungen:
Mit § 16 GOG soll eine umfassende gesetzliche Grundlage für die Erlassung von Hausordnungen und die Ausübung des Hausrechts in Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften geschaffen werden. Die Regelung soll am 1. 6. 2012 in Kraft treten.