Stand: Regierungsvorlage 28. 2. 2012 (1675 BlgNR 24. GP)
Im Mittelpunkt der GB-Nov 2012 stehen der Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen, die Einführung der Namensrangordnung und die Lösung einiger Auslegungsprobleme. Im Wesentlichen sieht der Gesetzesvorschlag folgende Neuerungen vor, die - sofern nichts anderes angegeben ist - am 1. 5. 2012 in Kraft treten sollen: