Der Beitrag stellt die neue Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer dar, die in ab 1. 1. 2012 bei dieser Institution eingeleiteten Schiedsverfahren zur Anwendung kommt. Der Autor berichtet, dass die Bestimmungen der bisher geltenden Schiedsordnung nur geringfügig angepasst wurden, aber einige Neuregelungen - insb in Bezug auf die Verfahrenseffizienz, die Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens sowie die Ausgestaltung des Mehrparteienverfahrens - hinzugekommen sind. Neu sei auch die Möglichkeit eines Eilschiedsverfahrens.