Die Autorin gibt einen kurzen Überblick über die Regelungen zum Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG und zum Ausschluss von Wohnungseigentümern aus der Gemeinschaft gem § 36 WEG. Ua vertritt sie die Auffassung, dass bei Beurteilung der Ausschlussgründe des empfindlich schädlichen oder unleidlichen Verhaltens die zu den vergleichbaren Kündigungsgründen im MRG ergangene Rsp herangezogen werden kann.