JN § 51 Abs 1 Z 1
WEG §§ 18, 32
Eine Klage, mit der die Eigentümergemeinschaft von einer GmbH als Wohnungseigentümerin rückständige Beiträge zu den Liegenschaftsaufwendungen einfordert, fällt nicht in die Zuständigkeit der Handelsgerichte nach § 51 Abs 1 Z 1 JN.