Nach 5 Ob 69/11z = Zak 2011/667, 356 kann die gerichtliche Benützungsregelung hinsichtlich nicht in ausreichender Anzahl vorhandener Kfz-Abstellplätze auch in einer Turnuslösung bestehen. Der Autor kritisiert, dass Gerichte häufig auf solche Turnuslösungen zurückgreifen, obwohl diese seiner Ansicht nach die Interessen der Wohnungseigentümer nicht optimal wahren. Sachgerechter erscheine es, über Benützungsentgelte, die auch in gerichtlichen Benützungsregelungen festgesetzt werden könnten, einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu schaffen.