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Vonkilch, Anm zu wobl 2012/6.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2012/122Zak 2012, 60 Heft 3 v. 21.2.2012

Zu 5 Ob 26/11a = Zak 2011/438, 235: Das dem Mieter eingeräumte Optionsrecht, das unter Angabe eines bestimmten Endtermins gem § 29 Abs 1 Z 3 MRG befristete Mietverhältnis zu verlängern, steht der Wirksamkeit der Befristungsvereinbarung nicht entgegen.

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