Zu 5 Ob 105/11v = Zak 2011/738, 394: In Hinblick auf die Interessen der anderen Miteigentümer, denen gegenüber Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis bestehen, ist die Dereliktion eines schlichten Miteigentumsanteils nicht möglich.
Zu 5 Ob 105/11v = Zak 2011/738, 394: In Hinblick auf die Interessen der anderen Miteigentümer, denen gegenüber Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis bestehen, ist die Dereliktion eines schlichten Miteigentumsanteils nicht möglich.