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Beschluss nach § 2 GEG - Rekursgericht entscheidet weiterhin in Senatsbesetzung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2012/117Zak 2012, 59 Heft 3 v. 21.2.2012

JN § 8a

GEG § 2

Über ein Rechtsmittel gegen eine nach dem 30. 4. 2011 gefällte Entscheidung über Sachverständigen- oder Dolmetschergebühren entscheidet die zweite Instanz gem § 8a JN idF BudgetbegleitG 2011 nicht mehr in Senatsbesetzung, sondern durch einen Einzelrichter.

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