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Weiter Schutzzweck eines generellen Fahrverbots

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/111Zak 2012, 57 Heft 3 v. 21.2.2012

ABGB §§ 1304, 1311

StVO: § 52 lit a Z 1

Ein generelles Fahrverbot, das für einen Straßenabschnitt aufgrund von Bauarbeiten angeordnet ist, dient auch dem Schutz von Bauarbeitern.

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