ABGB §§ 1304, 1311
StVO: § 52 lit a Z 1
Ein generelles Fahrverbot, das für einen Straßenabschnitt aufgrund von Bauarbeiten angeordnet ist, dient auch dem Schutz von Bauarbeitern.
ABGB §§ 1304, 1311
StVO: § 52 lit a Z 1
Ein generelles Fahrverbot, das für einen Straßenabschnitt aufgrund von Bauarbeiten angeordnet ist, dient auch dem Schutz von Bauarbeitern.