AußStrG § 137
ABGB §§ 229, 275 Abs 3
Das Pflegschaftsgericht kann dem Sachwalter zur Überprüfung der laufenden Pflegschaftsrechnung den Auftrag erteilen, einzelne oder sämtliche Belege vorzulegen.
AußStrG § 137
ABGB §§ 229, 275 Abs 3
Das Pflegschaftsgericht kann dem Sachwalter zur Überprüfung der laufenden Pflegschaftsrechnung den Auftrag erteilen, einzelne oder sämtliche Belege vorzulegen.