EO § 382 Abs 1 Z 8 lit a
ABGB § 94
Die Höhe des einstweiligen Unterhalts richtet sich nach dem zugrunde liegenden materiell-rechtlichen Unterhaltsanspruch. Einem Ehegatten steht nicht bloß der notwendige, sondern der angemessene Unterhalt zu.
EO § 382 Abs 1 Z 8 lit a
ABGB § 94
Die Höhe des einstweiligen Unterhalts richtet sich nach dem zugrunde liegenden materiell-rechtlichen Unterhaltsanspruch. Einem Ehegatten steht nicht bloß der notwendige, sondern der angemessene Unterhalt zu.