Aus § 343 ASVG ist nach Ansicht des OGH (4 Ob 173/11m) kein Rechtsanspruch des bestqualifizierten Bewerbers um eine Kassenplanstelle gegenüber dem Krankenversicherungsträger auf Abschluss des Kassenvertrags ableitbar. Folglich scheide auch eine Sicherung durch Erlassung einer einstweiligen Verfügung aus.