ABGB §§ 932, 1052, 1167
Das Leistungsverweigerungsrecht des Werkbestellers bis zur Mängelbehebung entfällt, wenn er die Verbesserung ablehnt oder - etwa durch fehlende Kooperation - verhindert.
OGH 22. 11. 2011, 4 Ob 163/11s
ABGB §§ 932, 1052, 1167
Das Leistungsverweigerungsrecht des Werkbestellers bis zur Mängelbehebung entfällt, wenn er die Verbesserung ablehnt oder - etwa durch fehlende Kooperation - verhindert.
OGH 22. 11. 2011, 4 Ob 163/11s