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Änderung der Erbantrittserklärung durch Angabe eines anderen Erbrechtstitels

RechtsprechungErbrechtZak 2012/792Zak 2012, 437 Heft 22 v. 11.12.2012

AußStrG § 10 Abs 4, §§ 157, 159

Es ist zulässig, wenn sich ein Erbansprecher in seiner Erbantrittserklärung neben dem primär herangezogenen Erbrechtstitel eventualiter (für den Fall von dessen Ungültigkeit) auch auf einen anderen Erbrechtstitel stützt (hier: Testament/gesetzliche Erbfolge).

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