ABGB § 879 Abs 1
Ein Vertrag über sexuelle Dienstleistungen ist nicht generell sittenwidrig und nichtig. Zwar besteht kein klagbarer Anspruch auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung. Das vereinbarte Entgelt für die erbrachte Leistung
ABGB § 879 Abs 1
Ein Vertrag über sexuelle Dienstleistungen ist nicht generell sittenwidrig und nichtig. Zwar besteht kein klagbarer Anspruch auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung. Das vereinbarte Entgelt für die erbrachte Leistung