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Vorausvermächtnis des Wohnrechts - kein Anspruch gegen Pflichtteilsberechtigte

RechtsprechungErbrechtZak 2012/765Zak 2012, 417 Heft 21 v. 27.11.2012

ABGB § 758

Das gesetzliche Vorausvermächtnis, die Ehewohnung weiter benützen zu können (§ 758 ABGB), gewährt einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Nachlass bzw den Erben. Pflichtteilsberechtigten, die aufgrund eines Pflichtteilsübereinkommens Miteigentum an der früheren Ehewohnung erworben haben, kann es grundsätzlich nicht entgegengehalten werden.

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