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Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung - keine Entscheidung des Gerichts möglich

RechtsprechungFamilienrechtAndreas KleteckaZak 2012/762Zak 2012, 415 Heft 21 v. 27.11.2012

ABGB § 283 Abs 2

PatVG: § 9

Das Pflegschaftsgericht kann mangels Rechtsgrundlage nicht über die Genehmigung des Abbruchs einer lebenserhaltenden medizinischen Behandlung entscheiden. Insb kann § 283 Abs 2 ABGB zur Genehmigung einer Behandlung nicht analog auf den Fall des Abbruchs einer lebenserhaltenden Behandlung angewendet werden.

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