In ABl 2012 C 338/1 wurden neu gefasste Empfehlungen des EuGH an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen veröffentlicht, die auf die am 1. 11. 2012 in Kraft getretene neue Verfahrensordnung des Gerichtshofs (siehe Zak 2012/691, 362) Bedacht nehmen.