In Fortführung früherer Beiträge der Autoren bietet der Artikel einen aktuellen Überblick über die Rsp zur Haftung von Steuerberatern, Wirtschaftstreuhändern, Insolvenzverwaltern, Notaren und Rechtsanwälten für Fehler und geht außerdem auf die Regeln ein, die in Bezug auf die Einhaltung von Fristen zu beachten sind. In ihrer Judikaturübersicht führen die Autoren ua ein Urteil des dt BGH (IX ZR 88/08) an, nach dem ein Anwaltsfehler mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs zu keinen Schmerzengeldansprüchen des Mandanten führen kann. Weiters weisen sie auf die zu Fehlern in juristischen Fachbüchern ergangene Judikatur des OGH (4 Ob 63/09g = Zak 2010/200, 118; 6 Ob 256/06z = Zak 2007/275, 155 [Beig]) hin und leiten daraus ab, dass die ungeprüfte Übernahme von Angaben aus einem Fachbuch als Anwaltsfehler gewertet werden könnte. Sie selbst sehen darin allerdings eine Überspannung der anwaltlichen Sorgfaltspflichten.