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Schauer, Europäisches Nachlasszeugnis, EF-Z 2012, 245.

LiteraturübersichtErbrechtZak 2012/748Zak 2012, 400 Heft 20 v. 13.11.2012

Mit der EuErbVO wird das Europäische Nachlasszeugnis eingeführt. Nach der Definition des Autors handelt es sich dabei um ein Dokument, das von Behörden eines Mitgliedstaats in Erbsachen mit grenzüberschreitendem Bezug ausgestellt wird, um die Rechtsstellungen und Befugnisse von Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern oder Nachlassverwaltern auszuweisen. Vermächtnisnehmer iSd VO seien jedoch nur Legatare, denen nicht bloß - wie nach österreichischem Recht - ein obligatorischer Anspruch, sondern - wie insb in romanischen Rechtsordnungen vorgesehen - eine unmittelbare Berechtigung am Nachlass (Vindikationslegat) zukommt. Das Nachlasszeugnis, das in den anderen Mitgliedstaaten ohne weiteres Verfahren anzuerkennen sei, habe Legitimations- und Vertrauensschutzwirkung. Es bilde eine ausreichende Grundlage für Grundbuch- und Firmenbucheintragungen. Im rechtsgeschäftlichen Verkehr werde das Vertrauen gutgläubiger Dritter in Bezug auf die ausgewiesenen Befugnisse geschützt.

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