Fluggäste-VO: Art 5, 6, 7
AEUV Art 267
Nicht nur im Fall der Flugannullierung, sondern auch im Fall einer Verspätung des Flugs gegenüber der geplanten Ankunftszeit von mindestens drei Stunden steht dem Reisenden ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gem Art 7 Fluggäste-VO zu. Diese Auslegung der Fluggäste-VO ist begründet und mit den Grundsätzen der Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit sowie mit Art 29 des Montrealer Luftverkehrsübereinkommens vereinbar.