PHG § 5
Die Ansicht, dass der Hersteller eines Personenaufzugs im Rahmen seiner Instruktionspflichten keine Warnhinweise auf Gefahren anbringen muss, die trotz Einhaltung der aktuellen Sicherheitsstandards beim Alleinfahren von Kindern und beim Einklemmen von Gegenständen in den Türen nicht auszuschließen sind, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).