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Funk, Neue Doktrin des VfGH zur Anwendung europäischen Unionsrechts, ecolex 2012, 827.

LiteraturübersichtVerfahrensrechtZak 2012/685Zak 2012, 360 Heft 18 v. 8.10.2012

Während der VfGH bisher davon ausgegangen ist, dass das Unionsrecht keinen Maßstab für seine Rechtskontrolle bildet, hielt er in einem kürzlich ergangenen Erkenntnis (U 466/11 und U 1836/11 = Zak 2012/328, 162) fest, dass die von der EU-Grundrechtecharta garantierten Rechte als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte in Beschwerdeverfahren nach Art 144 und 144a B-VG geltend gemacht sowie als Prüfungsmaßstab in Normenkontrollverfahren nach Art 139 und 140 B-VG herangezogen werden können. Der Autor analysiert diese Entscheidung. Ihre praktischen Konsequenzen hält er für weitreichend. Die Berufung auf die Grundrechtecharta - beispielhaft wird auf das allgemeine Diskriminierungsverbot nach Art 21 hingewiesen - könnte bald zum Standardrepertoire grundrechtlicher Vorbringen in gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Verfahren gehören.

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