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Aufschub der Zwangsversteigerung wegen der parallel geführten Fahrnisexekution

RechtsprechungExekutionsrechtZak 2012/678Zak 2012, 358 Heft 18 v. 8.10.2012

Erste Rsp

EO § 203

Das Zwangsversteigerungsverfahren kann nur dann gem § 203 EO aufgrund eines parallel geführten Fahrnisexekutionsverfahrens aufgeschoben werden, wenn dort bereits Sachen gepfändet wurden und diese die hereinzubringende Forderung voraussichtlich decken werden.

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