WEG § 16 Abs 2 Z 2
Ob bauliche Änderungen des Wohnungseigentumsobjekts unter Inanspruchnahme allgemeiner Teile iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG der Verkehrsübung entsprechen, ist nicht aufgrund der allgemeinen Baupraxis, sondern unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des konkreten Hauses und seines Umfeldes zu beantworten.