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Haftung für andere Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/669Zak 2012, 356 Heft 18 v. 8.10.2012

ABGB §§ 861, 1313a

Bereits durch den Erwerb der Zeitkarte für öffentliche Verkehrsmittel und nicht erst durch die Inanspruchnahme einer konkreten Beförderungsleistung entsteht der Beförderungsvertrag. Dies gilt auch dann, wenn die Karte übertragbar ist. Durch die Benützung eines bestimmten Verkehrsmittels durch einen Karteninhaber wird das bereits bestehende Schuldverhältnis lediglich konkretisiert.

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