EKHG § 9 Abs 2, § 11
Von einem Lkw-Zug, der aufgrund von Glatteis auf dem rechten Fahrstreifen einer Freilandstraße zum Stillstand kommt oder sich nur mehr langsam vorwärtsbewegt (hier: mit weniger als 6,5 km/h), geht trotz eingeschalteter Warnblinkanlage eine außergewöhnliche Betriebsgefahr aus.