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Schneebedeckte Fahrbahn als untergeordnete Verkehrsfläche

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/638Zak 2012, 337 Heft 17 v. 25.9.2012

ABGB § 1311

StVO § 19 Abs 6

Die Qualifikation einer Straße als benachrangte Verkehrsfläche untergeordneter Bedeutung iSd § 19 Abs 6 StVO kann sich auch daraus ergeben, dass diese aufgrund ihrer schneebedeckten Fahrbahn im Kontrast zur geräumten kreuzenden Straße nicht eindeutig als Straße erkennbar ist.

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