ABGB § 278
AußStrG § 134
Verlässlichkeit im Umgang mit dem Pflegschaftsgericht stellt ein wesentliches Eignungskriterium für die Funktion des Sachwalters dar. Dass der Sachwalter seinen Pflichten wiederholt erst mit erheblicher Verspätung nachgekommen ist und die letzte Rechnungslegung nach mehreren Monaten noch immer nicht erfolgt ist, rechtfertigt dessen Abbestellung (Zurückweisung des Revisionsrekurses).