ABGB § 284g
Eine iSd § 284f ABGB wirksam erteilte Vorsorgevollmacht schließt die Bestellung eines Sachwalters nicht aus, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Tätigkeit des Bevollmächtigten für den Betroffenen nachteilig sein könnte. Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte offenkundig massive finanzielle Eigeninteressen gegenüber dem Betroffenen hat.