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Schadenersatz nach Sturz während des Reitunterrichts - Beweislast

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/606Zak 2012, 317 Heft 16 v. 11.9.2012

ABGB § 1295 Abs 1, § 1298

Die Beweislastumkehr gem § 1298 ABGB hinsichtlich des Verschuldens greift erst ein, wenn der Geschädigte ein objektiv vertragswidriges Verhalten des Schädigers nachgewiesen hat. Eine Negativfeststellung geht zu seinen Lasten.

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